Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat das Recht, zu den Sachvorlagen Anträge auf Unterstützung, Abänderung, Ablehnung, Verschiebung oder Rückweisung zu stellen.
Diese Beschlüsse gehen an den Zweitrat (mit Ausnahme der Rückweisung durch den Erstrat an seine eigene Kommission) und werden durch die Kommission des Zweitrats vorberaten, welche ihrem Rat Antrag stellt.
Begründet wurde diese Rückweisung unter anderem mit Verweis auf mögliche Willkür und damals neue Angebote wie Nachtzüge und das damit einhergehende veränderte Ausgehverhalten.
Hat ein Rat Rückweisung an den Bundesrat beschlossen, so beschränkt sich die Beratung des anderen Rates vorerst nur auf die Frage, ob er der Rückweisung zustimmt oder nicht.