Waren zunächst Gesundheit und dann wirtschaftliche Selbständigkeit alleinige Aufnahmekriterien wurde später eine Pass- und Visumspflicht und ein Quotensystem nach Herkunftsländern eingeführt.
Den erheblichen Einsparungen durch Syndizierung standen in der Praxis einige Nachteile gegenüber, die aus der Verteilung der zu bearbeitenden Aufträge nach einem Quotensystem resultierten.
Zur Verwirklichung des Prinzips wurden auch Quotensysteme für alle öffentlichen Institutionen eingeführt, nach denen die Nationalitäten und Minderheiten entsprechend der ethnischen Zusammensetzung ihrer Republik oder autonomen Provinz vertreten waren.