Seit dem Ende der Primärzuständigkeit im Jahr 1996 ist auch die Schließung von Ortskrankenkassen bei mangelnder Leistungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde möglich.
Das katholische Subsidiaritätsverständnis hat demnach institutionelle und finanzielle Auswirkungen, da es explizit den formalen Vorrang und Primärzuständigkeit nichtstaatlicher Organisationen und ihren materiellen, insbesondere finanziellen Beistand fordert (Vorrang-Nachrang-Verhältnis).