Im Mittelpunkt der Basisausbildung stehen die Vermittlung von Grundlagen wie Recherche und Presserecht, das klassische Handwerk des schreibenden Journalisten und die Arbeit als Videoreporter.
Wie andere Periodika auch müssen Schülerzeitungen ein Impressum haben, in dem der Verantwortliche im Sinne des Presserechts sowie dessen Anschrift aufgeführt sind.