Da es sich um eine Wettbewerbsökonomie handelt, werden Güter überdies dezentral auf Wettbewerbsmärkten gehandelt, wobei die Marktakteure als Preisnehmer agieren: Konsumenten maximieren ihren Nutzen, Produzenten ihre Gewinne.
Beide Theoreme gelten unter der Voraussetzung von vollkommenem Wettbewerb, in dem sich alle Marktteilnehmer als Preisnehmer verhalten und es keine Externalitäten gibt.
Die zweite Implikation rechtfertigt die Annahme der Marktteilnehmer als Preisnehmer aufgrund der Gleichheit des determinierten Ergebnisses in ausreichend großen Gruppen und des Marktgleichgewichts.