Die Preisbindung erfolgt durch Verträge zwischen den Verlegern und den Grossisten, in denen die Großhändler verpflichtet werden, die Preisbindung an die Einzelhändler weiterzugeben.
Hersteller versuchten durch Lieferboykotte den Zerfall der Preisbindung zu unterbinden, woraufhin im Lebensmitteleinzelhandel erste Markenartikel durch Eigenmarken des Handels ersetzt wurden.
Sogenannte Remittenden unterliegen nur dann nicht der Preisbindung, wenn die Bücher tatsächlich beschädigte oder verschmutzte, gekennzeichnete Mängelexemplare sind.