Sie unterscheidet sich aber von der Prüfungsbescheinigung für 17-Jährige insofern, als dass sie nicht zum Fahren berechtigt, sondern im Straßenverkehrsamt gegen einen Kartenführerschein ausgetauscht werden muss.
Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Amateurfunkrufzeichens.