Es gibt derzeit keine seriösen Aussagen, wann tatsächlich mit dem Bau begonnen werden kann, da das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich erst 2021 eingeleitet wird.
Welche Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständig ist, richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Fachgesetz sowie landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen.
Ursprünglich war dies bis Ende 2017 vorgesehen, letztendlich begannen die Planungen inklusive des Planfeststellungsverfahrens in der zweiten Hälfte des Jahres 2018.
Bis Ende 2016 sollen die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet werden, nach dessen Abschluss das Unternehmen über die Realisierung des Projekts entscheidet.