Mit der Zahlung des Vergütungszuschlags von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gegenüber der Pflegeeinrichtung.
Angesichts der Mannigfaltigkeit der Behinderteneinrichtungen kann eine solche Vorhaltepflicht nicht wie bei stationären Pflegeeinrichtungen allgemein bejaht werden.
Pflegesessel sind darauf ausgerichtet, Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern oder Pflegestufen zu unterstützen: temporär oder dauerhaft, in einer Klinik, Pflegeeinrichtung oder im heimischen Umfeld.
Als Branchenlösung bietet sie Versorgungslösungen für die Beschäftigten von Kranken-, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Einrichtungen aller Trägerschaften.