Ebenfalls als beleidigend betrachtete die Rechtsprechung beispielsweise die Bezeichnung als ausgemolkene Ziege, als Schandfleck und Pestbeule und als Faschist.
Der Pestheilige ist mit einem Pilgergewand bekleidet, trägt in der rechten Hand einen Pilgerstab und zeigt mit der linken Hand auf eine Pestbeule auf dem linken Oberschenkel.