Der die Personalsicherheit begründende Vertrag (Bürgschaftsvertrag, Garantievertrag, Schuldbeitrittsvertrag, Patronatserklärung) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der im Außenverhältnis zwischen Sicherungsgeber und Kreditgeber abgeschlossen wird.
Neben einem weitaus größeren Kreis berücksichtigungsfähiger finanzieller Sicherheiten und anerkannter Gewährleistungsgeber werden sowohl Personalsicherheiten als auch Sachsicherheiten risikomindernd anerkannt.
Die Gesamtschuld ist keine Personalsicherheit, da die gesamtschuldnerisch Mithaftenden gleichrangig als Schuldner nebeneinander haften, wohl aber die Sicherungsgesamtschuld, weil bei ihr die Gesamtschuldner nur sicherungshalber mithaften.