Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt.
Ihm kam dabei zugute, dass wenige Jahre zuvor das Patentamt den Verzicht auf die Vorlage eines funktionierenden Modells zum Patentantrag beschlossen hatte.