Ob ein Schriftgebilde eine Unterschrift oder lediglich ein Handzeichen (Abkürzung, Paraphe) darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild.
Auch das vorläufige Festlegen eines Vertragstextes wird als Paraphierung bezeichnet, da hierbei die Vertragsparteien auf dem Vertragstext mit ihren Paraphen unterzeichnen.
Bereits bei der Erfassung können die Qualität und die Menge der biometrischen Daten und damit der Unterschrift überprüft werden, beispielsweise um naturgemäß kurze Paraphen (Unterschriftenkürzel) zurückzuweisen.
Bei Verträgen, die aus mehreren Blättern bestehen, werden die einzelnen Blätter von denjenigen, die den Vertrag insgesamt unterzeichnen, mit ihrer Paraphe abgezeichnet (paraphiert), damit keine Blätter nachträglich ausgetauscht werden können.