Forellenzuchtanstalten dieser Art waren erforderlich, da die Pächter der Fischereien an den Bächen und Flüssen aufgrund der Pachtbedingungen verpflichtet waren, alljährlich Fischbrut auszusetzen.
Die Pachtbedingungen waren oft nicht eindeutig festgelegt, und einseitige Änderungen der Bedingungen ebenso wie Kündigungen der Pachtverträge waren jederzeit zu befürchten.