Durch die Einrichtung eines eigenen Gewaltgerichtes, das bis 1341 dem Offizialat und dem Hochgericht vorbehalten war, erlangte der Rat ohne große Gegenwehr des Erzbischofs auf diesem Gebiet zusätzliche Kompetenz.
Sie ist im Geiste der Nachkriegszeit bewusst schlicht konzipiert und beherbergt das erzbischöfliche Priesterseminar, das Historische Archiv des Erzbistums sowie das erzbischöfliche Offizialat.