Die zuständige Oberschwester wurde ebenfalls zum Tod verurteilt, erreichte aber in einer Revision eine mildere Strafe und wurde nach neun Jahren aus der Haft entlassen.
Dienstlich wurden die Schwestern der Wehrordnung unterstellt, innerhalb der kriegspflegerischen Hierarchie waren die Leitungsebenen in Oberschwester, Armee- oder Feldoberin und Generaloberin unterteilt.
Während des Kriegseinsatzes wurden die verschiedenen Leitungsebenen hierarchisch in Oberschwester, Armee- oder Feldoberin und Generaloberin eingeteilt.