Zuzüglich zu den zurückzuzahlenden monatlichen Raten muss das Kreditinstitut dem Verbraucher eine vermutete Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen.
Kommt es zu einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag, hat der Verkäufer den Kaufpreis bei Abzug einer Nutzungsentschädigung zu erstatten und der Käufer das Fahrzeug zurückzugeben.
Ebenfalls berücksichtigungsfähig ist eine Nutzungsentschädigung, die ein Miteigentümer einer selbst genutzten Wohnung an die anderen Miteigentümer zu zahlen hat.