Es handelt sich bei Bankverbindungen um Geschäftsverbindungen zwischen Kreditinstituten und Nichtbanken (Privathaushalte, Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen, öffentliche Verwaltung).
Die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) sieht eine andere Gliederungsreihenfolge und eine genauere Fristengliederung als bei Nichtbanken vor.
Als angemessen gilt in steuerrechtlicher Hinsicht bei Nichtbanken ein Eigenkapital, das mit der Kapitalstruktur gleichartiger Unternehmen der Privatwirtschaft im maßgebenden Zeitraum vergleichbar ist.
Während bei Nichtbanken der Zinsertrag eine eher unbedeutende Ertragsquelle darstellt, ist er bei Kreditinstituten die wichtigste Einnahmequelle und von hoher geschäftspolitischer Relevanz.
Sollen durch Kreditinstitute Unternehmenskäufe bei Nichtbanken mitfinanziert werden, so kann auch hier ein Ertragswert als Grundlage für den Beleihungswert ermittelt werden.