Als Steuerkeil bezeichnet man auch die Differenz zwischen den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitnehmer (Arbeitskosten) und dem Nettoverdienst dieses Arbeitnehmers.
Den Angehörigen war eine Versorgung in Höhe von 60 % des Bruttoverdienstes bis maximal 90 % des Nettoverdienstes der (5 oder 10) günstigsten Jahre zugesichert.
Noch im gleichen Jahr erfolgten hohe Investitionen in den Neubau von Schwelereien und Erhöhungen der Rohkohlenförderungen sowie der Nettoverdienste der Belegschaft.