Dabei wird unterschieden, ob die jeweiligen Nebenhaushalte explizit in der Verfassung zugelassen sind (formelle Nebenhaushalte: Bundesbetriebe, Sondervermögen, juristische Personen des öffentlichen Rechts) oder nicht (materielle Nebenhaushalte: die übrigen abgeleiteten Nebenhaushalte).
Kritisiert werden Nebenhaushalte, da sie durch ihre Stellung neben dem Zentralhaushalt einen Teil der Finanzmittel des Bundes der parlamentarischen Kontrolle entziehen können und dies mitunter einen erheblichen Teil ausmachte.
Solch eine Verschuldung, die von einem staatlichen Haushalt veranlasst wird, aber nicht in diesem Haushalt (z. B. Auslagerung in Nebenhaushalte) ausgewiesen wird, wird als verdeckte Staatsverschuldung bezeichnet.
Unter einem Nebenhaushalt (auch Schattenhaushalt) versteht man in der Finanzwissenschaft eine besondere Form der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund.