Nach der Unabhängigkeit im Lande Geborene wurden ab Geburt Mosambikaner (ius soli) Dazu alle im Ausland geborenen Kinder mosambikanischer Väter (seit 1987 auch Mütter) – mit gewissen Negativ-Optionsmöglichkeit bei Mischehen.
Durch Heirat: eine nicht vorbestrafte Ausländerin, die einen Mosambikaner heiratete und ihren Wohnsitz im Lande nahm, konnte durch Erklärung Mosambikanerin werden, wenn sie ihre alte Staatsbürgerschaft aufgab.
Das Haus beschäftigte rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen gut 90 (weiße) Portugiesen waren, wobei auch erstmals schwarze Mosambikaner mit sog.