Die Sechs Hauptangeklagten wurden im Zuge dessen zum Tode verurteilt, während ihre Mitwissen und Helfer zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt wurden.
Mitwissen, Zustimmung oder offene beziehungsweise stillschweigende Duldung des Großteils der Generalität hinsichtlich der Planung und Ausführung der Verbrechen kann als erwiesen gelten.