Das Vermögensrecht kann eine Forderung (bei Anleihen, Schuldverschreibungen), ein Mitgliedschaftsrecht (bei Aktien) oder ein Miteigentumsanteil (bei Investmentzertifikaten) sein.
Das Recht des Vereinsmitglieds, über die zur Beschlussfassung anstehenden Gegenstände rechtzeitig informiert zu werden, ist ein zentrales Mitgliedschaftsrecht.
Neben dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum gehört zum Teileigentum das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Sie befasste sich mit Themen wie Kirchengemeinschaft, Ordination, Strukturfragen, Verfassungsrecht, Mitgliedschaftsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Ökumene etc.