Die Missbrauchsaufsicht ist, neben dem Verbot bzw. der Überprüfung von Kartellen und der Zusammenschlusskontrolle, eine der drei Säulen des Kartellrechts.
So wurden u. a. Erleichterungen für mittelständische Unternehmen erreicht, die Missbrauchsaufsicht bei vertikaler Preisbildung verstärkt und die Maßstäbe für das Anzeigen von Unternehmenszusammenschlüssen wurden präzisiert.