Das Nutzungskonzept sah für die brachgefallenen Bahnflächen Anteile von jeweils 25 Prozent für Wohngebiete, Grünflächen, Messeerweiterung und Mischgebiete vor.
Bei den schutzwürdigen Gebieten wird zwischen Gewerbegebieten, Mischgebieten, allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Gebieten mit Schulen, Krankenhäusern und Kureinrichtungen unterschieden.
In dem 2002 entworfenen und zur Förderung eingereichten neuen Konzept nahm das Mehrgenerationen-Wohnen trotz einer beibehaltenen Ausweisung als Mischgebiet den bestimmenden Stellenwert ein.
Für baurechtlich nicht festgesetzte Gebiete (z. B. Einzelgehöft im Außenbereich) werden nach aktueller Rechtsprechung die Werte für Mischgebiete angesetzt.