Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen wurden nicht vereinbart und von deutscher Seite auch nicht gefordert.
Seine Forschungsschwerpunkte sind Minderheitenrechte, Selbstbestimmung der Völker, Luft und Raumfahrtrecht, Diplomatische Beziehungen und deren Rechtsgrundlage, humanitäres Völkerrecht, das allgemeine Gewaltverbot und humanitäre Intervention.
Sie war als Hochschullehrerin mit den Spezialgebieten Internationales Recht, Menschenrechte, Globalisierung, Umweltrecht, Peacemaking und Peacekeeping und insbesondere Minderheitenrechte mit Schwerpunkt Indigene Völker tätig.