Die Frage der Brauchbarkeit dieses Modells für die politische Praxis ist von erheblicher Bedeutung bei der Diskussion der Notwendigkeit der Mietpreisbindung.
So macht beispielsweise die Mietpreisbindung wegen limitierter Mietrendite den Wohnungsbau unattraktiv, es entsteht ein Verkäufermarkt, bei dem die Verhandlungsmacht beim Verkäufer (Vermieter) liegt.