Die Meldebehörden sind dazu verpflichtet, die Daten im Lokalen Melderegister aktuell zu halten und Personen beispielsweise nach dem Ableben von Amts wegen abzumelden.
Die Meldebehörden sind zur Führung eines Melderegisters (Lokales Melderegister) verpflichtet, in dem die gesamten Daten der Unterkunftnehmer eingetragen werden.