Erst nach weiteren Reformen erhielten die Unterseminaristen ab 1985 ein Maturitätszeugnis, das zum Studium an sämtlichen nichtmedizinischen Fakultäten der Universitäten berechtigte.
Ihre Maturitätszeugnisse sind gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen anerkannt und somit völlig gleichwertig mit der herkömmlichen gymnasialen Matura.