Der Begriff kann sich ebenso auf jede andere Art von strategischem Ziel beziehen, wie Kommandozentralen, Rüstungsbetriebe, Depots mit Massenvernichtungswaffen, Verkehrsknotenpunkte usw.
Unter anderem behauptete er, der Regierung sei bewusst gewesen, dass die Aussagen, Massenvernichtungswaffen könnten innerhalb von 45 Minuten eingesetzt werden, falsch seien.
Er hielt Präventivkriege nicht grundsätzlich für unzulässig, in diesem Fall jedoch für militärisch ungeeignet gegenüber der Bedrohung durch weiterverbreitete Massenvernichtungswaffen und durch den internationalen Terrorismus.
Es sei wesentlich einfacher als früher, an Massenvernichtungswaffen zu kommen; die westlichen Industriestaaten seien dadurch erheblichen Bedrohungen ausgesetzt.
Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Abrüstung, Rüstungskontrolle und Rüstungstechnologien, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Raketenabwehr, Raketenproliferation und Weltraumtechnologien.
In diesem Vertrag kamen 84 Unterzeichnerstaaten u. a. zu der Übereinkunft, dass Kernwaffen und andere Massenvernichtungswaffen nicht auf dem Meeresboden stationiert oder erprobt werden dürfen.