1 KSchG nicht einhalten, selbst wenn die Arbeitsverwaltung irrtümlich angenommen hat, dass die beantragten Massenentlassungen nicht anzeigepflichtig seien.
In dieser Position war er leitend an der Durchführung der Massenentlassungen beteiligt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums an den Universitäten stattfanden.