Darunter beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Kostenwesen/Kalkulation, Bewertungsgrundsätze, Marketing und Vertrieb, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Manteltarifvertrag.
Er war eine Sammelbezeichnung für den eigentlichen BAT, der ein Manteltarifvertrag war, sowie für Entgelttarifverträge, die jährlich neu verhandelt wurden.
Für das Reichsgebiet war jedoch bereits 1920 ein Manteltarifvertrag für das Kürschnergewerbe beschlossen worden, der Versuch, Reichstarifverträge abzuschließen war gescheitert.