Zum Pflegeberufegesetz wurde zeitnah als Mantelgesetz, das bisherige Bestimmungen in anderen Gesetzen etc. anpasst, das Pflegeberufereformgesetz erlassen.
Das Reich erhob nun in wesentlich höherem Maße Steuern, so dass sich eine Notwendigkeit ergab, die bestehenden einzelnen Steuerregelungen in einem einheitlichen Mantelgesetz zusammenzufassen.