Das Kontor stand unter der Leitung eines Oldermanns, dessen Machtbefugnisse wegen der Abgelegenheit des Standortes wohl deutlich weitreichender waren als in den anderen Kontoren.
Den Fällen gemein war das planvolle Vorgehen der Täter unter Ausnutzung ihrer Machtbefugnisse; Hinweise auf Zufallstaten gibt es laut Abschlussbericht dagegen keine.
Diese Gesetze, als „Notverfassung“ konzipiert, sollten in Ausnahmesituationen wie Katastrophenfällen und Staatsbedrohungen die Machtbefugnisse und Zuständigkeiten des Bundes regeln.