Bei Rechtsverkehr ist der Rechtsanbau des Seitenwagens üblich, bei Linksverkehr entsprechend der Anbau links, jeweils um dem Fahrer eine bessere Sicht im Straßenverkehr zu geben.
Diese wurde im Uhrzeigersinn, das heißt im Linksverkehr ohne Gleiskreuzung, befahren und hatte getrennte Ankunfts- und Abfahrtsbahnsteige sowie ein Überholgleis.