Die Leuchtfelder müssen entsprechend ihrer Funktion beschriftet werden, ausgenommen sind davon Leuchten, die unverwechselbar sind, wie beispielsweise Torleuchten.
In der Signalsäule befinden sich mehrere Leuchtfelder für die einzelnen Betriebsarten, die Signalgeräte des Signalgeräte des Fördermaschinistenbedienstandes und der Schachtsignalschreiber.