Die Leistungsgefahr geht beim Versendungskauf mit Konkretisierung, also mit ordnungsgemäßer Verpackung und Übergabe der mangelfreien Ware an das Transportunternehmen, über (Abs.
Die Bringschuld andererseits ist für den Schuldner ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat und der Gefahrübergang erst beim Gläubiger eintritt.