Er bezeichnet die Legitimationsurkunde, das Königsprotokoll, das bei der Inthronisation niedergeschrieben worden ist und forthin den rechtmäßigen Herrscher ausweist.
Dazu muss das Formular vollständig ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet und zusammen mit den erforderlichen Belegen (Kopie Reisepass/Personalausweis sowie Legitimationsurkunde/Anwaltsausweis) auf dem Postweg an den Gerichtshof zurück übermittelt werden.