Analog den Bestimmungen über die Ermordung des italienischen Königs stand ab Vertragsschluss der Lateranverträge die Todesstrafe auf die Ermordung des Papstes innerhalb des Vatikans.
Die Lateranverträge stabilisierten das faschistische Regime außerordentlich, obwohl sich die Beziehungen zwischen Kirche und Staat bis 1931 keineswegs harmonisch entwickelten.
Außerdem wurde in den Lateranverträgen auch der Katholizismus zur Staatsreligion erklärt (bis 1984), Religionsunterricht obligatorisch und antikirchliche Propaganda verboten.
Die Verfassung der Italienischen Republik von 1948 stellte alle religiösen Bekenntnisse gleich, privilegierte aber die römisch-katholische Kirche und übernahm die Lateranverträge von 1929.
Ihr Status entspricht gemäß Art. 15 des Lateranvertrags dem der nach dem Völkerrecht besonders geschützten Residenzen der diplomatischen Vertreter auswärtiger Staaten.
Der 1929 durch die Lateranverträge gegründete Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, der Papst Träger der gesetzgeberischen, rechtsprechenden und ausführenden Gewalt.
Nach Art. 22 der Lateranverträge übernimmt der italienische Staat auf Antrag des Vatikans die Strafverfolgung, das Strafverfahren und den Strafvollzug auf Kosten des Vatikanstaates.