Ein originäres Gremium auf Landesebene sollte lediglich der Landesparteitag sein (der über die Landtagswahlliste entscheiden musste), der aufgrund der Mitgliederstärke der jeweiligen Organisationen beschickt wurde.
Ihm gehören als vom Landesparteitag gewählte Mitglieder der Landesvorsitzende, drei stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und der Schatzmeister sowie 20 Beisitzer an.
Die vom Landesvorstand eingesetzten Foren und Projektgruppen haben Antragsrecht auf Landesparteitagen und können je einen Delegierten mit beratender Stimme entsenden.