Zu den Berufsausübungsregelungen zählen beispielsweise die Festsetzung von Ladenschlusszeiten durch das Ladenschlussgesetz, Vergütungsregelungen sowie Werbeverbote und -beschränkungen.
Damit wurde der Ladenschluss Ländersache, und jedes Land konnte durch eigene Regelungen die Ladenschlusszeiten an die Bedürfnisse der Bevölkerung in der jeweiligen Region anpassen.
Die gelockerten Ladenschlusszeiten waren eine Reaktion auf geänderte soziale Entwicklungen wie verstärkte Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen, sich ändernde Familienstrukturen und zunehmend flexiblere Arbeitszeiten.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Ladenschlusszeiten geben dem Handel einen Rahmen, innerhalb dessen er sich bei der Festsetzung der Öffnungszeiten an den Bedürfnissen der Verbraucher ausrichten kann.
Die folgende Länderübersicht stellt die gesetzlichen Ladenschlusszeiten in den einzelnen Ländern dar und verweist gegebenenfalls auf Beispiele für ortsübliche geringere Öffnungszeiten.
Auch während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden die Ladenschlusszeiten weiter reguliert und die bis 1996 geltende 18:30-Regelung eingeführt.