Wenn gar die Einnahmen direkt in den Landeshaushalt fließen, so können sie zwar für den Schuldendienst oder den Länderfinanzausgleich verwendet werden.
Dieses Vorhaben wurde aber zunächst zurückgestellt, weil ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 über eine Reform des Länderfinanzausgleichs umgesetzt werden musste.
Vielfach wird die Forderung nach einer Länderneugliederung aus wahltaktischen Gründen aufgegriffen, häufig von Politikern aus Geberländern im Länderfinanzausgleich gegenüber Nehmerländern.
Der Länderfinanzausgleich wurde intensiviert: Die Steuerkraft ausgleichsberechtigter Länder sollte auf 95 % statt bisher 91 % des Länderdurchschnitts angehoben werden.
Eine wesentliche ökonomische Ursache des Streits zwischen den Republiken lag in der Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den Teilrepubliken (ähnlich dem deutschen Länderfinanzausgleich).
Bei der Auseinandersetzung um die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs bewirkte er 1992 eine angemessene Berücksichtigung für die spezifischen Belange des Stadtstaates.