Als schwere Kuppelei, bei der der Versuch schon strafbar war, galt die gewohnheitsmäßige, aus Eigennutz entstandene, eine mit Kunstgriffen oder die besondere Vertrauensstellung des Kupplers.
Der Mann wurde wegen fünfmaliger schwerer Kuppelei in Tateinheit mit eigennütziger Kuppelei und Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften verurteilt.
Hier sind gleichgeschlechtliche Handlungen und Kuppelei nicht mehr strafbar, die Sodomie seit 2013 jedoch nach einer Reform des Tierschutzgesetzes wieder grundsätzlich verboten, wird nun aber nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet.