Festanstellungen sind in öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, in Kulturämtern, bei Musikverlagen, Musiklabels, lokalen und überregionalen Konzert- und Musikveranstaltern möglich.
Eingeladen wurde er sowohl von evangelischen, katholischen oder freikirchlichen Gemeinden wie auch von Kulturämtern, Jazzclubs, Jugendzentren und Kirchentagen.
Mitglieder des Vereins sind Autorinnen und Autoren, Freunde und Förderer der Literatur, Büchereien, Kulturämter oder andere literarische Institutionen.