Wird die vorgesehene Kredithöhe oder das geplante Emissionsvolumen nicht erreicht, kommt der Konsortialvertrag entweder nicht oder nur in Höhe der gemachten Konsortialzusagen/des platzierten Volumens zustande.
Eine derartige unangemessene Übersicherung liegt vor, wenn der im Verwertungsfall realisierbare Sicherheitenwert von revolvierenden Globalsicherheiten (Raum-Sicherungsübereignung und Mantel-/ Globalzession) die Kredithöhe um mehr als 10 % dauerhaft übersteigt.
Unter Granularität (, übersetzt etwa mit „Körnigkeit“) versteht man im Bankwesen die mehr oder weniger große Streuung des Kreditrisikos nach der Kredithöhe.
Als wichtigste Wirtschaftsverträge gelten die Festlegung des Lohnniveaus und Kreditverträge, in welchen Kredithöhe, Laufzeit und Zinssatz festgelegt werden.