Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in den meisten Ländern zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten.
Verursacht ein neunjähriges Kind auf einem Fahrrad einen Unfall, indem es einem Autofahrer die Vorfahrt nimmt, haftet deshalb die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Autofahrers für die Schäden des Kindes.
Neben der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die im Schadensfall zwar auch der Überforderung des Versicherten, aber in erster Linie der Absicherung von Geschädigten dient, soll die Kaskoversicherung die Sachschäden des Versicherten abdecken.