Das notarielle Kostenrecht unterscheidet nicht nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad des Einzelfalls, sondern orientiert sich an den Werten, die für die jeweilige notarielle Tätigkeit zugrunde zu legen sind.
Es handelt sich dabei überwiegend um Teilgebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Registerrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht.
Die Rechtslehre steht dem überwiegend ablehnend deshalb gegenüber, weil ihre Anwendung zur Umgehung des öffentlichen Kostenrechts und vorgegebener Zwangsmittel führt.
Während die Rechtsprechung diese Möglichkeit grundsätzlich bejaht, wird sie in der Rechtslehre überwiegend abgelehnt, da sie zur Umgehung des öffentlichen Kostenrechts führt.
Neben dem Zivilverfahrensrecht, dem Kostenrecht, und dem Recht der Schiedsgerichtsbarkeit, beschäftigt er sich intensiv mit Insolvenzrecht, und Internationalem Privatrecht.
1 Satz 1 i. V. m. RDV, sowie andererseits diverse Aus- und Weiterbildungen, vorrangig im Bereich Schuldrecht, Kostenrecht, Telefoninkasso und Zwangsvollstreckungsrecht, an.