Diese hatte ein Gesetz zum Gegenstand, das zur Ablieferung eines Pflichtexemplars von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk ohne Kostenerstattung anordnete.
Übersteigt die Summe der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse und die Zahnzusatzversicherung 100 % der Gesamtkosten, reduziert die Zahnzusatzversicherung die Leistungserbringung entsprechend.
Oft wird argumentiert, dass eine der Ursachen der dramatischen kommunalen Verschuldung darin zu sehen sei, dass Aufgaben auf die Kommunen ohne Kostenerstattung übertragen würden.