In der Betriebswirtschaftslehre wird analog zur Kuppelproduktion von Kopplungsgeschäften gesprochen, wenn verschiedene Leistungen in einem festen Mengenverhältnis miteinander kombiniert und als „Paket“ angeboten werden.
Der Exporteur muss jedoch eine Abnahmeverpflichtung für Waren des Importeurs als Kopplungsgeschäft eingehen, die der Exporteur mangels Bedarf an einen anderen Käufer veräußert.
Anders als bei der Kuppelproduktion mit naturgesetzlich oder technisch zwangsläufig bedingter Produktion werden Kopplungsgeschäfte durch den Hersteller bewusst zusammengestellt.
Dagegen geht die traditionelle Leverage-Theorie davon aus, dass Kopplungsgeschäfte eines marktbeherrschenden Unternehmens dazu dienten, die Monopolmacht auszudehnen und deshalb per se wettbewerbswidrig seien.
Der Begriff Kopplung bezieht sich bei Kopplungsgeschäften auf die Kombination einer vertraglichen Hauptleistung mit einer oder mehreren Nebenleistungen.