Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktien- und Konzernrecht, die Beratung von börsennotierten Unternehmen und Familiengesellschaften, Mergers & Acquisitions, Neuordnung von Unternehmen, Compliance, Unternehmensnachfolge.
Tochtergesellschaft (auch Tochterunternehmen;) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) verbunden ist und unter dessen Leitung steht.
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Georg F. Thoma ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere das Aktien- und Konzernrecht, das Übernahme- und Wertpapierrecht, Bankrecht, Mergers & Acquisitions, Restrukturierung von Unternehmen sowie große Schiedsverfahren.